9 Arbeitsrecht 18-1-AR-1.12 NEU: Der neue Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO Was müssen Personaldienstleister beim neuen Datenschutzrecht beachten. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25. Mai 2018. Zu diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen die Vorgaben des neuen Datenschutzrechts umgesetzt haben. Proaktiver Datenschutz ist also unumgänglich. Es besteht akuter Handlungsbedarf. Unternehmen sind dringend aufgerufen, jetzt schon zu beginnen, ihre Prozesse zu ändern. Insgesamt bringt die DSGVO für Wirtschaftsunternehmen erheblichen Mehraufwand mit sich. Unternehmen müssen umfassende neue Strukturen und Prozesse schaffen, um den Vorgaben der DSGVO zu entsprechen. Dies ist gerade in der Personaldienstleistung aufgrund der Vielzahl von Bewerberdaten und Recruiting-Kanälen von besonderer Bedeutung. Das Seminar zeigt, auf welche Vorgaben der DSGVO man bei der Umsetzung der neuen Anforderungen besonders achten sollte. Inhalte – Höhere Bußgelder – Erweiterte Haftung für Verantwortliche und für Auftragsverarbeiter – Stellung und Haftung des Datenschutzbeauftragten – Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten – Verarbeitungsverzeichnis – Datenschutz-Folgenabschätzung – Auftragsdatenverarbeitung – Erweiterte Transparenzvorschriften – Datensicherheit – Melde- und Benachrichtigungspflichten bei Datenschutzverletzungen – Löschen von Daten und Recht auf Vergessenwerden Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Inhaber, Geschäftsführer, oberes Management und alle wichtigen Entscheidungsträger in einem Unternehmen. Termine 06.03.2018, Köln 24.04.2018, Nürnberg 08.05.2018, Stuttgart Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 15:30 Uhr Seminargebühren Mitglieder: 359,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 459,00 € + MwSt. Referent RA Dr. Adrian Hurst 90
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