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iGZ-Seminarprogramm 01-2017

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Seminarprogramm 78 9 Arbeitsrecht 17-1-AR-1.4 Befristung – Kündigung – Aufhebungsvertrag Die Hürde des Kündigungsschutzes erscheint sehr hoch, manchmal gar unüberwindbar. Hinzu kommt der oft nicht unberechtigte Eindruck, Kündigungsschutzprozesse dienten nicht dem Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern dem Erhalt einer Abfindung. Dennoch können auch Arbeitgeber Kündigungsprozesse gewinnen, sofern diese sorgfältig vorbereitet werden. Obwohl das Befristungsrecht überschaubar und klar strukturiert ist, ist die Rechtsunsicherheit bei befristeten Arbeitsverträgen groß. Wie oft kann man überhaupt befristete Arbeitsverträge schließen? Gibt es im Rahmen der Zeitarbeit sachliche Gründe für eine Befristung? Im Seminar erhalten Sie einen Überblick über die entsprechenden Regelungen, so dass Sie künftig schnell und sicher über die Art und Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen entscheiden können. Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die Kündigungen vorbereiten und formulieren müssen oder Aufhebungsverträge schließen. Termine 01.03.2017, Düsseldorf 18.05.2017, Nürnberg Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Die bessere Alternative zur Kündigung ist stets der Aufhebungsvertrag – zumindest für Arbeitgeber. Arbeitnehmer stehen dem Aufhebungsvertrag hingegen aufgrund drohender Kürzungen beim Arbeitslosengeld eher ablehnend gegenüber. Wie Sie zumindest diesen Hinderungsgrund seitens der Mitarbeiter beseitigen können, erfahren Sie in diesem Seminar. Inhalte - Befristung von Arbeitsverträgen - Rechtsfolgen unwirksamer Befristungen - Formelle Anforderungen an eine Kündigung - Zustellung und Zugang - Kündigungsfristen - Freistellung nach Kündigung - Fristlose Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung - Betriebsbedingte Kündigung und Sozialauswahl - Aufhebungsvertrag Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock

9 Arbeitsrecht 79 Seminarprogramm 17-1-AR-1.5 Neuerungen in Zeitarbeit und Recht Die Zeitarbeitsbranche ist stark gesetzlich reguliert und die rechtlichen Anforderungen steigen ständig. Um wettbewerbsfähig zu bleiben und erlaubnisrechtliche Schwierigkeiten infolge von falscher Rechtsanwendung zu vermeiden, sollten sich Zeitarbeitsunternehmer auf dem neuesten rechtlichen Stand halten. Im täglichen Geschäftsbetrieb bleibt aber nicht immer die erforderliche Zeit, sich mit diesen Themen umfassend auseinander zu setzen. Die Veranstaltung gibt einen Überblick über neue Entwicklungen der Zeitarbeitsbranche und über die aktuelle Rechtsprechung zu arbeitsund tarifrechtlichen Themen, insbesondere zu den Regelungen des iGZ-DGB-Tarifwerks und den Branchenzuschlagstarifverträgen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die zum 1. April 2017 in Kraft treten. Auch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und die erforderlichen rechtlichen Anpassungen der vertraglichen Beziehungen zu den Zeitarbeitnehmern und den Kundenunternehmen werden erläutert. Zielgruppe Dieses Seminar wendet sich an Mitarbeiter, die über Erfahrung in der Zeitarbeitsbranche verfügen und an aktuellen Neuerungen in der Rechtsprechung interessiert sind. Es werden keine rechtlichen Grundlagen vermittelt. Termine 23.02.2017, Hannover 29.03.2017, München 27.04.2017, Münster 17.05.2017, Köln 22.06.2017, Frankfurt Dauer der Veranstaltung 10:00 Uhr – 17:00 Uhr Inhalte - Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Neue Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche - Aktuelle Rechtsprechung zu arbeits- und tarifrechtlichen Themen Seminargebühren Mitglieder: 279,00 € + MwSt. Nichtmitglieder: 359,00 € + MwSt. Bitte beachten Sie, dass zwar das AÜG-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Aber in der Umsetzung der vorgesehenen Tariföffnungsklauseln durch die Sozialpartner kann es noch zu wesentlichen Änderungen im Hinblick auf die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay kommen. Referenten Ass. jur. Olaf Dreßen Ass. jur. Sabine Freitag Ass. jur. Marcel René Konjer Ass. jur. Sebastian Reinert Ass. jur. Judith Schröder Syndikus-RAin Christiane Uhlenbrock

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