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iGZ-Geschäftsbericht 2011-2014

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16 iGZ-Geschäftsbericht 2011-2014 I Gute Zeitarbeit hat klare Regeln Umgesetzt gegen alle Widerstände iGZ-Projekt Mindestlohn ist inzwischen Standard für die gesamte Branche geworden 10,00 9,00 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Am 1. Januar 2012 trat erstmalig ein Mindestlohn in Kraft, der für die gesamte Branche verbindlich ist. Wie kaum ein anderes Projekt trägt er die Handschrift des iGZ. Auch wenn man heute keine zwei Meinungen über diesen Mindestlohn findet und ein allgemeiner Konsens über dessen Wichtigkeit und Notwendigkeit besteht, muss man rückblickend feststellen: Der Weg dorthin war schwierig. Viele politische Widerstände und tarifpolitische Hürden mussten überwunden werden, bevor er erstmalig in Kraft treten konnte. Der iGZ setzt sich aber bereits seit 2005 für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit ein und war damals mit dieser Meinung noch recht einsam. Am 30. Mai 2008 wurde der erste Mindestlohntarifvertrag zusammen mit dem BZA und der DGB-Tarifgemeinschaft geschlossen – zunächst nur verbindlich für deren Mitglieder. Es bedurfte dann noch weiterer dreieinhalb Jahre, bis er endgültig für die gesamte Branche wirksam wurde. Entwicklung der der Mindestlöhne 2012-2016 7,89 7,01 8,19 7,50 8,50 7,86 8,80 9,00 8,20 8,50 1/2012 11/2012 2014* 2015* 2016* West Ost *beantragt, aber noch nicht in Kraft Er stellt sicher, dass die mit der DGB-Tarifgemeinschaft ausgehandelten Lohnuntergrenzen weder von nationalen Anbietern noch von ausländischen Dienstleistern unterschritten werden dürfen. Anders gesagt: Der Mindestlohn in der Zeitarbeit ist die Garantie dafür, dass jeder Zeitarbeitnehmer und jede Zeitarbeitnehmerin einen Stundenlohn bekommt, der ein Auskommen sichert und die Zeitarbeitsbranche vor dem Vorwurf bewahrt, auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wettbewerb zu betreiben. Der Mindestlohn hat damit zum Ansehen der Zeitarbeitsbranche beigetragen und wird auch weiterhin die wichtige Funktion erfüllen, Mindeststandards zu sichern. Der Mindestlohn gilt nur für die Laufzeit der Rechtsverordnung, mit der er für alle verbindlich gemacht wurde. Der vorangegangene Tarifvertrag endete mit Ablauf des 31. Oktober 2013. Der neue Mindestlohn ist gekoppelt an die neuen, seit Januar 2014 gültigen untersten Tariflöhne im iGZ-DGB-Tarifwerk und im BAP-DGB-Tarifwerk. Der neue Antrag wurde von den Tarifvertragsparteien im Dezember 2013 gestellt. Daraufhin wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, das unter anderem eine Anhörung vorsieht. Deswegen tritt der neue Mindestlohn wohl erst im April 2014 in Kraft. Damit sind die Tariflöhne, wie im Tarifabschluss vom 17. September 2013 vereinbart, wieder für alle in- und ausländischen Dienstleister verbindlich. Die Branche erreicht mit 8,50 Euro im Westen einen Bruttostundenlohn, mit dem die Mindestlohnvorgaben der Großen Koalition bereits jetzt erfüllt werden. Im Tarifgebiet Ost werden die 8,50 Euro ab dem 1. Mai 2016 erreicht. I MD »Wer die Tarifautonomie ernst nimmt, der muss erkennen, dass in der Zeitarbeit alle wesentlichen Themen gut geregelt sind.« Holger Piening, Vorstandsmitglied

iGZ-Geschäftsbericht 2011-2014 I Gute Zeitarbeit hat klare Regeln 17 Gemeinsam verhandelt iGZ und BAP gehen seit 2012 als VGZ für die Arbeitgeberseite in die Tarifgespräche „Dort, wo es gemeinsame Interessen der Verbände für die Branche gibt, muss es auch eine Zusammenarbeit geben. Das war immer unsere Position. Als uns die Politik vor die Herausforderung gestellt hat, die Equal-Pay-Thematik tariflich zu lösen, war schnell klar, dass sich die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit hier zusammentun müssen. Diese tarifpolitische Schlagkraft sollte jedoch mit dem Bewahren der verbandlichen Eigenständigkeit einhergehen“, erklärt Holger Piening, der im iGZ-Bundesvorstand für den Bereich Tarifpolitik zuständig ist, die strategische Ausgangslage. Die Gründung der „Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit“ (VGZ) erlaubt es dem iGZ, zukünftig gemeinsam mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) auf Arbeitgeberseite die Tarifverhandlungen mit der DGB-Tarifgemeinschaft zu führen. Am 22. Februar 2012 wurde der Vertrag über die Gründung der VGZ geschlossen. Die VGZ ist paritätisch besetzt mit mindestens zwei Vertretern der jeweiligen Tarif- oder Verhandlungskommissionen der beiden Verbände. Sie werden von den zuständigen Gremien der Arbeitgeberverbände persönlich benannt und entsendet. Die VGZ verhandelt die Tarife. Für die Genehmigung der nach wie vor autonomen Tarifwerke von iGZ und BAP sind die jeweiligen Gremien der Verbände zuständig. Beim iGZ war das bis ins Jahr 2012 hinein die Mitgliederversamm- lung. Das führte dazu, dass zur Genehmigung der ersten Branchenzuschlagstarife eine außerordentliche Mitgliederversammlung nötig war. Zu der Veranstaltung im Maritim Hotel in Köln kamen rund 900 Teilnehmer – ein absoluter Besucherrekord und eine logistische Herausforderung erster Klasse für das Veranstaltungsreferat. Nach der damaligen Satzungslage wäre nach Abschluss eines jeden weiteren einzelnen Branchenzuschlagstarifvertrags eine erneute Mitgliederversammlung nötig gewesen. „Um eine Inflation der außerordentlichen Mitgliederversammlungen zu verhindern, haben wir uns an den Gepflogenheiten anderer Tarifverbände orientiert und die Befugnisse für die Zustimmung in die Hände einer gewählten Tarifkommission gegeben“, erläutert Holger Piening. Die nötige Mehrheit für eine entsprechende Satzungsänderung wurde in Köln erreicht. Die erste reguläre Neuwahl einer Tarifkommission fand auf dem Bundeskongress 2013 in Münster statt. (Die aktuellen Mitglieder finden sich im Kapitel „Alles Gute“.) Die Tarifkommission wählt zu Beginn einer Amtsperiode aus ihrer Mitte eine Verhandlungskommission. Diese besteht aktuell aus dem Verhandlungsführer Holger Piening, dem stellvertretenden Verhandlungsführer Sven Kramer sowie Georg Meller, Helmut Meyer und Stefan Kempf als weitere Mitglieder. Vorsitzender der Tarifkommission ist Sven Kramer. I SP

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