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Geschäftsbericht 2014-2017

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Es wurden folgende

Es wurden folgende Erhöhungsschritte für das Tarifgebiet West vereinbart: West 3,5% 3,0% 3,2% 2,5% 2,0% 2,5% 2,8% 1,5% Ost 1,0% 0,5% 0,0% +0,17 Euro für die EG1 und EG2 01.03.2017 01.04.2018 01.04.2019 01.10.2019 Ost 5,0% 4,0% 4,82% EG1 3,0% 4,0% weitere EG 4,0% 3,9% EG2 3,5% EG3-9 2,0% 2,4% EG1 1,0% 0,0% 01.03.2017 01.04.2018 01.01.2019 01.04.2019 Keine Erhöhung für EG1+2 +0,17 Euro für die EG1 und EG2 01.10.2019 Die tarifpolitische Agenda des Jahres 2017 wird durch das neue AÜG beeinflusst sein. Die elf bestehenden Branchenzuschlagstarifverträge erfüllen nicht die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber stellt, um länger als neun Monate vom gesetzlichen Equal-Pay-Prinzip abweichen zu können (§ 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG). Deshalb will die VGZ sämtliche Branchenzuschlagstarifverträge an die neue Gesetzeslage anpassen. Von den Gewerkschaften IG Metall und IG BCE gibt es bereits entsprechende Verhandlungssignale. Der iGZ strebt darüber hinaus in weiteren Branchen den Abschluss von Zuschlagstarifverträge an, sofern deren Einsatz- und Entgeltstruktur das erfordert. Denn nur auf diese Weise kann das für die Zeitarbeitsbranche kaum umsetzbare gesetzliche Equal Pay abgewendet werden, das immer dann gilt, wenn es keinen einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrag gibt. Dr. Martin Dreyer 8 iGZ-Geschäftsbericht 2014-2017

VBG Steiniger Weg zu mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen Ursprünglich war der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen eine 1998 gegründete Interessengemeinschaft von Zeitarbeitsunternehmen, die es sich auf die Fahnen geschrieben hatte, für mehr Beitragsgerechtigkeit bei der VBG-Prämierung einzutreten.Ergebnis: Der Beitragsfuß hat sich seitdem halbiert. Doch der Weg war steinig – unter der Federführung des stellvertretenden Bundesvorsitzenden Martin Gehrke wurde die Ausschließlichkeitsregelung aufgehoben und die Eingruppierung in der Berufs-Kennzeichenliste (BKZ) neu und sinnvoller strukturiert. Auf sein Bestreben hin wurden die Zeitarbeitgeberverbände von der VBG erstmals zum Gefahrtarifgespräch eingeladen. Ursprünglich war die Gefahrtarifregelung ausschließlich in einen kaufmännischen und einen gewerblichen Bereich strukturiert. Bei einem einmaligen Einsatz im gewerblichen Sektor hatten die Unternehmen das Problem, dass sie komplett nach gewerblicher Prämie zahlen mussten – ein Betrag, der um das Zehnfache höher ist als der kaufmännische. Am 1. August 2015 trat ein neues Prämiensystem für die Zeitarbeitsbranche in Kraft. Es gilt für jene Zeitarbeitsunternehmen, die in vorbeugende Maßnahmen investieren. „Ein zusätz- Entwicklung der VBG-Beiträge licher wichtiger Punkt dabei ist die wesentliche Vereinfachung des Verfahrens für die Zeitarbeitsunternehmen. Damit werden bürokratische Hürden weiter abgebaut“, so der stellvertretende Bundesvorsitzende: „Zeitarbeitsunternehmen müssen einen Antrag auf die Prämie stellen. Dann schicken sie den Nachweis für die Präventionsmaßnahmen zur VBG – und sind damit bereits fertig.“ Zur Erleichterung der Berechnung entwickelte Martin Gehrke einen speziellen Beitragsservice exklusiv für iGZ-Mitgliedsunternehmen: Jährlich stellt der iGZ den Mitgliedern jeweils Anfang April eine von Gehrke gestaltete Excel-Tabelle, ein manuelles Berechnungsblatt sowie eine Erklärung für die VBG-Beiträge zur Verfügung, so dass die Beitragsberechnung schnell, komfortabel und vor allem auch fristgerecht erledigt werden kann. Wolfram Linke »Dass auch für 2017 die Gefahrklasse deutlich reduziert wurde, ist ein großer Erfolg der Branche und auch Ergebnis unserer unermüdlichen iGZ-Arbeit bei der VBG. Martin Gehrke Stellvertretender Bundesvorsitzender

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