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FACHMAGAZIN ZEITARBEIT | AUSGABE 04 | 2014

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Z direkt! Titelthema

Z direkt! Titelthema Anzeige den Unternehmen ihre Flexibilität rauben und damit eine weitere wichtige Standortbedingung deutlich verschlechtern. Z direkt!: Es gibt nicht wenige Stimmen, die angesichts der wirtschaftlichen Zwänge und Realitäten davon sprechen, dass Zeitarbeit schon jetzt nicht mehr nur betriebliche Auftragsspitzen abfedern muss, sondern auch konjunkturelle Zyklen. Kann sie das abfedern? »Ich glaube, langfristig werden Unternehmen nur dann einen Erfolg am Markt haben, wenn sie einen gewissen Puffer an Zeitarbeits kräften haben, den sie rasch hoch und runter fahren können.« Fickinger: Die wichtigsten sind Krankheitsvertretungen oder die Überbrückung von Elternzeit. Aber auch viele Projekte im Entwicklungs- und Konstruktionsbereich müssen langfristig bearbeitet werden. 18 Monate reichen dafür keinesfalls aus. All das wäre gefährdet, wenn die Überlassungsdauer auf maximal eineinhalb Jahre festgeschrieben würde. Man würde viele Zeitarbeitnehmer so um ihren Job bringen, Fickinger: Das tut sie doch schon. Dass die M+E- Industrie in der großen Krise rund 800.000 Stammkräfte an Bord halten konnte, war nur möglich, weil es den Schutzpuffer der Zeitarbeitskräfte gab. Ich glaube, langfristig werden Unternehmen nur dann einen Erfolg am Markt haben, wenn sie einen gewissen Puffer an Zeitarbeitskräften haben, den sich rasch hoch und runter fahren können. Die Alternative wäre, in einem gigantischen „hire and fire“ jeden Monat viele Hunderte oder Tausende von Mitarbeitern zu entlassen, um sie einige Zeit später gegebenenfalls wieder einzustellen. Z direkt!: Der iGZ setzt sich dafür ein, dass nicht nur die Kundenbranchen, sondern auch die Zeitarbeit selbst tarifliche Regelungen vereinbaren kann, um die Abweichungen von den 18 Monaten zu ermöglichen. Das ist für den iGZ auch eine Frage der Tarifautonomie. Kann die Zeitarbeitsbranche bei dieser Forderung auf Ihre Unterstützung bauen? Fickinger: Die Zeitarbeitsbranche ist eine Branche wie alle anderen auch. Insofern hat sie auch das Recht, ihre Arbeits- und Einkommensbedingungen eigenständig und einvernehmlich zu regeln. Anzeige Anzeige 16

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