Neuer AÜG-Gesetzentwurf gegen „Drehtüreffekte“ Es war bereits von Ministerin Dr. Ursula von der Leyen vor einigen Monaten angekündigt: sie will den Missbrauch der Zeitarbeit bekämpfen. Daher wurde mittlerweile ein Referentenentwurf erarbeitet und Anfang September vorgelegt. Durch Neuregelungen soll vor allem der sog. „Drehtüreffekt“ verhindert werden. Die Planungen der Ministerin sehen folgende AÜG-Neuregelungen vor: Werner Stolz iGZ-Hauptgeschäftsführer Lohndrückerei durch den Missbrauch von Zeitarbeit war der Bundesministerin ein Dorn im Auge – bekannt geworden als „Drehtüreffekt“ vor allem bei der Firma Schlecker. Eine neue Regelung soll diesen missbräuchlichen Einsatz der Arbeitnehmerüberlassung in den Fällen ausschließen, in denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden, also aus dem Unternehmen ausscheiden, und als Zeitarbeitskraft wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen desselben Konzerns zu schlechteren Arbeitsbedingungen als die Arbeitnehmer des Entleihers eingesetzt werden. In diesen, in der Praxis problematischen Fällen soll die Regelung verhindern, dass das arbeitsmarktpolitische Instrument Arbeitnehmerüberlassung missbräuchlich eingesetzt wird. Dabei bleibt der Einsatz von Arbeitnehmerüberlassung auch in diesen Fällen weiterhin möglich, jedoch sind den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern im Betrieb des Entleihers. Eine Abweichung von dem Grundsatz der gleichen Bezahlung und der wesentlichen gleichen Arbeitsbedingungen ist durch Tarifvertrag möglich. Das gilt jedoch nicht für Leiharbeitnehmer, die in den letzten sechs Monaten vor der Überlassung an den Entleiher aus einem Arbeitsverhältnis bei diesem oder einem mit diesem einen Konzern im Sinne bericht des § 18 des Aktiengesetzes bildenden Arbeitgeber ausgeschieden sind. Nicht mehr zulässig soll sein, dem zuvor arbeitslosen Zeitarbeiter für den Zeitraum von sechs Wochen das Nettoarbeitsentgelt in Höhe des Arbeitslosengelds zu zahlen. Neuer § 13a AÜG: Information des Zeitarbeitnehmers über freie Arbeitsplätze Den Kundenbetrieb trifft eine neue Informationspflicht. Er hat den Zeitarbeitnehmern über Arbeitsplätze im Unternehmen, die besetzt werden sollen, zu informieren. Neuer § 13b AÜG: Zugang der Zeitarbeitskräfte zu Gemeinschaftseinrichtungen Sie sind unter den gleichen Bedingungen zu gewähren wie vergleichbaren Arbeitnehmern in dem Betrieb, in dem der Zeitarbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringt. Gemeinschaftseinrichtungen sind insbesondere Kinderbetreuungseinrichtungen, Gemeinschaftsverpflegung und Beförderungsmittel. Das Gesetz soll nach der parlamentarischen Verabschiedung am 1.5.2011 in Kraft treten. Aus iGZ-Sicht wird mit dem Gesetzentwurf die Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie in das deutsche Recht grundsätzlich praxisgerecht vollzogen und richtige Maßnahmen ergriffen, Zeitarbeitsmissbräuche einzuschränken. Eine Regelung zum Tarif-Mindestlohn in der Zeitarbeit ist in diesem Entwurf leider noch nicht enthalten, obwohl er aus unserer Sicht zur Vermeidung von sozialen Verwerfungen ab Herstellung der vollen EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 unbedingt noch in das Gesamtpaket hinein gehört. Dies ist wohl darauf zurückzuführen, dass vor allem die FDP noch nicht von der Notwendigkeit der Einführung eines Tarif-Mindestlohnes in der Zeitarbeitsbranche überzeugt ist. Hier werden wir durch weitere Überzeugungsarbeit noch auf eine Ergänzung drängen. Insgesamt bleibt festzustellen: wenn der Gesetzentwurf so alle parlamentarischen Hürden durchläuft, wird die Zeitarbeit auch in Zukunft ihre stabilisierende Wirkung auf den Arbeitsmarkt voll entfalten können. Bei der Personalab - rechnung gehen Sie am besten auf Nummer SICHER und zuverlässig arbeiten Sie mit der DATEV Lohn-Software für Unternehmen. Denn sie ist immer aktuell und bestens auf neue elektronische Meldeverfahren ausgerichtet. Rund neuneinhalb Millionen Löhne und Gehälter werden jeden Monat mit DATEV- Software abgerechnet. Auch weil unsere Programme mehr können. Und weil sie immer aktuell sind. Weil der Datenaustausch mit Behörden und Institutionen besonders einfach funktioniert. Und weil sie vernetzt sind mit der Software für Personalmanagement und Reisekostenabrechnung von DATEV. Das Besondere: Sie können mit Ihrem steuerli chen Berater individuell zusammenarbei ten und festlegen wer welche Arbeitsschritte durchführt. Informieren Sie sich bei ihm oder unter der Telefonnummer 0800 1001116. www.datev.de/personal anzeige Werner Stolz 4
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