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Ausgabe 3/2010:

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Externe Qualitätssiegel

Externe Qualitätssiegel und Zertifizierungen Auch in der Zeitarbeit ist der anbieterunabhängige Nachweis von Qualität inzwischen für nicht wenige Einkäufer zu einer wichtigen Richtschnur für Auftragsentscheidungen geworden. Bereits die Forderung eines Kundenbetriebs an den Personaldienstleister zur Vorlage der AÜ-Erlaubnis und von Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkasse und Finanzamt zeigt, dass Zeitarbeitskunden sich nicht allein auf die Vertriebsaussagen des Personaldienstleisters verlassen wollen. Mit der zunehmenden Vernetzung der Wirtschaftsabläufe und den komplexer werdenden Produktionsketten verlangen jedoch Kunden auch die ausgewiesene Zertifizierung der Qualität des Personaldienstleisters auf. Unterschiedliche Zertifizierungs- Anbieter versuchen sich in einer näheren Bestimmung dessen, was Qualität in der Zeitarbeit im Einzelnen sein soll und messen dementsprechend unterschiedliche Kriterien. Gemeinsam ist den unterschiedlichen Gütesiegeln, dass in der Regel … • ein bestimmter, mehr oder weniger großer Kriterienkatalog aufgestellt wird, • das zu zertifizierende Unternehmen eine eigene Dokumentation zu den aufgestellten Kriterien zu erstellen hat, • externe Prüfer durch ein oder mehrere Audits sowohl die Dokumentation als auch die gelebte Wirklichkeit auf die Einhaltung der Kriterien überprüfen. Ein beispiel – AMS-Dienstleister Als Praxisbeispiel stellen wir an dieser Stelle das Siegel AMS-Dienstleister näher vor: Das AMS berücksichtigt die Inhalte des deutschen Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme NLF und des entsprechenden internationalen Leitfadens ILO-OSH 2001. Das AMS erfüllt die Anforderungen eines „eingesetzten Personaldienstleisters“ (Unterlieferant) nach SCC / SCP. Nach erfolgreicher Begutachtung wird dem Betrieb bescheinigt ein wirksames AMS zu betreiben. Diese Bescheinigung wird von den meisten Auftraggebern anerkannt, falls zur Auftragsvergabe ein AMS nachgewiesen werden muss. Folgende Elemente beinhaltet das AMS: anzeige Ohne Wertung und in der im Rahmen dieses Artikels notwendigen Kürze werden hier einige auf dem Markt befindliche Gütesiegel aufgeführt, die Auflistung erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit: • DIN EN ISO 9000:2005, ISO 9001:2008, ISO 9004:2009: Diese branchenunabhängigen und verbreiteten Qualitätsnormen stellen einen Standard in der Qualitätsbewertung dar und können von unterschiedlichen Zertifizierungstellen bescheinigt werden. ISO 9000 regelt dabei die Grundlagen und Begriffe von Qualitätsmanagementsystemen, ISO 9001 beschreibt deren Anforderungen und ISO 9004 regelt das „Leiten und Lenken für den nachhaltigen Erfolg einer Organisation“. • RAL Gütezeichen Personaldienstleistungen: Noch sehr neu ist seit Anfang 2010 dieses Gütezeichen durch RAL Deutsches Institut für Gütesicherung anerkannt worden. Entwickelt wurde es durch die Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V. Landsberg, es enthält einen umfangreichen Kriterienkatalog für die beiden Teilbereiche P1 „Personalüberlassung“ und P2 „Personalvermittlung“ und legt besonderen Wert auf die Bewerber-, Mitarbeiter- und Kundenbetreuung. • IQZ Qualitätssiegel Zeitarbeit: Einen weniger umfangreichen Kriterienkatalog mit harten und weichen Anforderungen stellt dieses Qualitästsiegel der I.Q.Z. Initiative Qualitätssiegel Zeitarbeit GmbH, Sindelfingen auf. Ein besonderer Stellenwert wird dabei unter anderem auf die korrekte Anwendung (Eingruppierung) von DGB-Tarifverträgen und die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen gelegt. Die Initiative wird vom Ver.di Bundesvorstand und von der IG-Metall (Bezirk Frankfurt) unterstützt. • SCP – Sicherheits Certifikat Personaldienstleistungen: Dieses bereits seit einigen Jahren existierende Zertifikat bescheinigt dem Personaldienstleistungsunternehmen ein SGU- Managementsystem (Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz) und besteht aus einem Pflichtfragenkatalog sowie einem Punktesystem aus Ergänzungsfragen. Mehrere Zertifizierungsstellen sind eigens dafür akkreditiert und prüfen entsprechend zu qualifizierende Mitarbeiter. • AMS-Dienstleister – Arbeitsschutz mit System: Seit kurzem bescheinigt dieses Qualitätssiegel der Verwaltungsberufsgenossenschaft dem Personaldienstleistungsunternehmen die Anforderungen an den systematischen und wirksamen Arbeitsschutz zu erfüllen und beschreibt dabei sieben Prozessschritte. Die Einzelheiten dazu sind in der BGI 5023 niedergelegt. 1. Führen und organisieren 2. Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen festlegen 3. Planen und beschaffen 4. Beschäftigte informieren und beteiligen 5. Betreuung organisieren und für Notfälle vorsorgen 6. Prüfen und verbessern 7. Verbesserung des AMS vornehmen Da jedes Unternehmen bereits eine Organisation und Struktur hat, muss diese lediglich in sieben Elemente eingegliedert werden. Allerdings ergeben sich durch diese Eingliederung oft Änderungen in der Struktur, die i.d.R. jedoch nicht gravierend sind. Wichtig ist, dass jemand im Unternehmen für das AMS zuständig ist, damit es auch „lebt“ und nicht eine einmal beschriebene Situation bleibt. Der große Vorteil ist, dass die VBG sowohl die Beratung, als auch die Zertifizierung kostenlos anbietet. Die Erstellung des Handbuches muss allerdings vom Unternehmen durchgeführt und bezahlt werden. Wie das genau geht, erfahren Sie im iGZ-Seminar „Gute Zeitarbeit – Qualität und Zertifizierung“. Martin Gehrke Die Autoren: Martin Gehrke – Inhaber der Gehrke Zeitarbeit GmbH, Duisburg, Mitglied im iGZ- Bundesvorstand – Schwerpunkt Präventionsmanagement und VBG, Mitinitiator des VBG- Siegels AMS-Dienstleister, www.gehrke-zeitarbeit.de Rainer Moitz – selbstständiger Berater der Zeitarbeit, Rosenheim, Autor des „Handbuch für Personaldienstleistungskaufleute in der Zeitarbeit und Personalvermittlung“, VPRM- Verlag 2010, www.moitz.eu Die Autoren vertiefen die im Artikel aufgeführten Grundsätze und Umsetzungsmöglichkeiten im iGZ-Seminar: „Gute Zeitarbeit – Qualität und Zertifizierung“ am 14.10.2010 in Dortmund und am 17.11.2010 in Frankfurt. Weitere Informationen und Anmeldung unter: www.ig-zeitarbeit.de/seminar/ 6625 14 15

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