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Ausgabe 3/2009:

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SICHERE ARBEIT

SICHERE ARBEIT GARANTIERT bericht Gerade in der Zeitarbeit, wo Arbeitnehmer häufiger mit wechselnden Arbeitsplatzsituationen konfrontiert werden, spielt der Arbeitsschutz eine ausgeprägt wichtige Rolle. Kundenunternehmen legen zunehmend Wert auf einen Nachweis, dass die Zeitarbeitsfirma diese Sicherheit gewährleisten kann. Bestes Beispiel, so iGZ-Vorstandsmitglied Martin Gehrke, sei die „ThyssenKrupp AG“ in Duisburg. Der Standort habe angekündigt, ab November 2010 alle Zeitarbeitsfirmen, die bis dahin keine Arbeitsschutz Management System-Zertifizierung (AMS) vorweisen können, aus den Auftragsbüchern zu streichen. Bislang haben bundesweit rund ein Dutzend Unternehmen die Prüfung für das Zertifikat bestanden – zuletzt nahmen die iGZ-NRW- Landesbeauftragte Anne Rosner und Martin Gehrke ihre Urkunden in Empfang. „Anhand von sieben Elementen“, erläutert Gehrke, „wird das firmeneigene System überprüft“. Der Kriterienkatalog kann auf den Internetseiten der VBG („BGI 5023“, www.vbg.de) frei heruntergeladen oder inklusive CD bei der VBG bestellt werden. Angesichts der Materialfülle sei ein Unternehmen oft erst einmal überfordert, weiß der Arbeitsschutzexperte. „Ich rate dringend, die Aufgabe gemeinsam mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit zu erledigen“, betont der Duisburger Unternehmer. Immerhin müsse ein Handbuch geschrieben werden, das System wird abgeglichen und es werden eventuelle Korrekturen am eigenen System vorgenommen. „Ein gutes Beispiel ist die Dokumentation der Besuche in Kundenunternehmen, die gelegentlich vergessen wird“, nennt das iGZ- Vorstandsmitglied ein Beispiel. Sei schließlich alles abgeglichen und das Handbuch geschrieben, trete ein Berater der VBG auf den Plan. Dazu Gehrke: „Im Rahmen eines Voraudits wird das Handbuch vom VBG-Vertreter durchgearbeitet und auf Mängel überprüft. Basis dafür sind die sieben Kriterien.“ Zu guter Letzt werde ein Ortstermin anberaumt – einen Tag lang wird das Unternehmen unter die Lupe genommen. „Ein Vier-Augen-Gespräch mit externen Mitarbeitern“, so Gehrke, „gehört dabei ebenfalls zum Procedere“. Das Handbuch wird mit der täglichen Praxis verglichen und eventuelle Abweichungen von den Vorgaben müssen logisch erklärt werden. Um sicher zu gehen, dass alles seine Ordnung hat, werde stets die Hauptniederlassung und zusätzlich eine beliebige Dependance des Unternehmens überprüft. „Das Arbeitsschutzsystem muss in der gesamten Firma angewendet werden“, unterstreicht der Zertifikatsinhaber. Bereits zum Ende der Prüfung gebe es dann einen mündlichen Bescheid – und, falls nötig, eine Frist (z. B. drei Monate) zum Nachbessern. Um nach der Zertifizierung keine bösen Überraschungen zu erleben rät Martin Gehrke, mindestens ein Mal pro Jahr ein internes Audit durchzuführen. Mit Hilfe eines Auditors könne sowohl Handbuch, als auch die Praxis anhand der VBG-Checkliste überprüft und abgeglichen werden. Die VBG untersuche die Einhaltung der AMS-Richtlinien im Rhythmus von drei Jahren. Mit der Zertifizierung sei man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, „und dieser VBG-Service ist auch noch komplett kostenlos“, nennt er einen weiteren Vorteil des AMS-Zertifikats. KONTAKT: Weitere Informationen: Martin Gehrke Tel.: (0203) 319 030 E-Mail: gehrke@ig-zeitarbeit.de INFOKASTEN Arbeitsschutzmanagement ist die von dem Unternehmer und den Führungskräften eines Unternehmens nachhaltig wirksam gesteuerte systematische Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in die Politik, die Ziele sowie die Auf- und Ablauforganisation eines Unternehmens. Das Arbeitsschutzmanagement bedient sich in der Regel der Elemente von Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS). Ausgangspunkt für die Positionsbestimmung zu Arbeitsschutzmanagementsystemen (AMS) in Deutschland ist das 1997 gemeinsam erarbeitete Grundlagenpapier „Managementsysteme im Arbeitsschutz – Gemeinsamer Standpunkt des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner“. Eines der wichtigsten Prinzipien im gemeinsamen Standpunkt ist der Grundsatz der Freiwilligkeit zur Einführung von AMS im Unternehmen. Erste Konkretisierungen zum gemeinsamen Standpunkt sind als „Eckpunkte des BMA, der obersten Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der Sozialpartner zur Entwicklung und Bewertung von Konzepten für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ bekannt gemacht worden. Im Jahr 2002 ist unter Einbeziehung der beteiligten Kreise auf der Grundlage des ILO-Leitfadens für AMS ein „Nationaler Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme“ entwickelt worden. Der nationale Leitfaden ermöglicht es den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung oder den staatlichen Arbeitsschutzbehörden im Rahmen einer Systemkontrolle den Unternehmen eine freiwillige Überprüfung der Wirksamkeit ihres AMS anzubieten und das Ergebnis schriftlich zu bestätigen. ANZEIGE Sind Sie mit Ihrer Wahl zufrieden? Die Wahl der richtigen Unternehmenssoftware ist eine Entscheidung von großer Tragweite! Setzen Sie dabei von vornherein auf die optimale Lösung: • LANDWEHR L1 - Für Personaldienstleistung und Zeitarbeit. • Viele praktische Ergänzungen, wie z. B. Webportal, Zeiterfassung etc. • Service auf höchstem Niveau (Schulungen, Server-Hosting, Hotline etc.) Rufen Sie uns an und fordern Sie Infomaterial an. Oder vereinbaren Sie gleich einen Präsentationstermin in Ihrem Hause. 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