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Ausgabe 2/2008:

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iGZ FÄIRÄNDERT

iGZ FÄIRÄNDERT ZEITARBEIT CHRONIK 1998-2008 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 1999 Ferbruar iGZ online 15. Mai Verlegung des iGZ-Sekretariats von Hemer (Sauerl.) nach Münster 23. Juni Sozialgericht Hannover bezweifelt Rechtmäßigkeit der Beitragsbescheide 1. Oktober CDU/CSU-Gesetzesentwurf zur Änderung des AÜG im Bundestag gescheitert Oktober Offener Brief der iGZ an die VBG 9. Dezember Mitgliederversamlung Münster 2000 22. März Mitgliederversammlung beschließt Einführung einer Hauptgeschäftsführung 28. Septemper iGZ-Treffen mit Andrea Nahles und Olaf Scholz (SPD) Oktober 9. AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung vorgelegt 14. November Mitgliederversammlung erweitert den Satzungszweck der iGZ 16. November Anna Fabritius neue Verbandsassistentin 23. November Einrichtung eines VBG- Arbeitskreises „Prävention in der Zeitarbeit“ iGZ online Unter www.ig-zeitarbeit.de erfahren Mitglieder und Interessierte Neuigkeiten aus der Branche und der iGZ und erhalten Tipps zu rechtlichen Fragestellungen. Umzug des iGZ-Sekretariats von Hemer nach Münster Von hier aus werden alle operativen Alltagsgeschäfte der iGZ aus gesteuert. Die Leitung des Sekretariats übernimmt Ewa-Maria Schuricht (Volljuristin), später Simone Lammers (Volljuristin). Seit 1999 ist Münster/Westfalen der Sitz der iGZ- Bundesgeschäftsstelle Erste gerichtliche Entscheidungen Gestützt auf das Verbandsgutachten von Prof. Steinmeyer können die ersten beachtlichen gerichtlichen Teilerfolge gegen die VBG- Veranlagungspraxis vor Instanzgerichten erzielt werden. Das Sozialgericht Hannover gibt dem Antrag eines Mitgliedsunternehmens auf Aussetzung der Vollziehung des VBG-Beitragsbescheides in Höhe von 30 Prozent statt mit der Begründung, dass ernstliche Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit bestehen. In einem zweiten Beschluss bestätigt das Gericht diese Auffassung. Im August gibt das Sozialgericht Koblenz dem Antrag auf Aufhebung des Veranlagungsbescheids nach dem Gefahrtarif 1998 statt. CDU/CSU-Gesetzesentwurf zur Änderung des AÜG im Bundestag gescheitert Um die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung für einen flexiblen Arbeitskräfteeinsatz wirkungsvoller zu nutzen und die Arbeitslosigkeit abzubauen, legt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem Bundestag einen Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor. Darin schlägt sie vor, die maximale Überlassungsdauer von 12 auf 36 Monate zu erweitern sowie das Synchronisationsverbot und die Beschränkung für befristete Arbeitsverträge grundsätzlich aufzuheben. Der Entwurf wird am 1. Oktober im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt, aber mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt. Offener Brief der iGZ an VBG Unter der Fragestellung: „Welche Kosten sind im Beobachtungszeitraum für die Berechnung der Gefahrklasse relevant?“ bittet die iGZ die VBG in einem offenen Brief um Erklärung, wie die Klassifizierung verschiedener Unfalltypen in der Rehabilitation durchgeführt wird und wie eventuelle Statusänderungen relevant werden. Der Brief wird auf der Titelseite der der Oktober-Ausgabe des AIP veröffentlicht. Die VBG empfängt darauf hin iGZ-Vertreter zu einem ausführlichen Informations-Gespräch in ihrer Hauptverwaltung. Anfänge in Sachen Öffentlichkeitsarbeit Die Öffentlichkeitsarbeit der jungen iGZ nimmt schnell ihren Lauf. Vom 2. bis zum 5. November informieren iGZ-Vertreter auf der internationalen Fachmesse für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (A+A ’99) über die besondere Bedeutung dieses Themas für die Zeitarbeit. Es folgen weitere Beteiligungen an Fachtagungen und Informationsveranstaltungen zum Arbeitsschutz in der Zeitarbeit. Stärkere Professionali - sierung mit hauptamtlicher Geschäftsführung In Arnsberg beschließt die Mitgliederversammlung eine Änderung der iGZ-Satzung. Weil eine professionelle Informations-, Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit – als künftiges Ziel der iGZ ehrenamtlich nicht mehr möglich erscheint, wird die Einführung einer Hauptgeschäftsführung beschlossen. Mit einem hauptamtlichen Stab sollen die Aufgaben und Tätigkeitsfelder des gewachsenen Verbandes weiter ausdifferenziert und professionalisiert werden. Nach der geänderten Satzung ist für die Bestellung des hauptamtlichen Geschäftsführers der iGZ-Vorstand zuständig. „Wir wollen Zeitarbeit fördern.“ Eine iGZ-Delegation aus dem Vorsitzenden Dietmar Richter, dem iGZ-Mitglied Andreas Kroll und dem iGZ-Berater Edgar Schröder trifft sich mit den Mitgliedern des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Andrea Nahles und Olaf Scholz (beide SPD), zu einem informellen Meinungsaustausch in Berlin. Beide erklären, dass die Zeitarbeit nunmehr von den Sozialdemokraten als wichtiger Wirtschaftsfaktor akzeptiert werde. Man sei bereit, die Branche in einem gewissen Rahmen zu fördern, wobei das Vorhandensein einzelner schwarzer Schafe immer noch zu bemängeln sei. Außerdem könne man sich vorstellen, die maximale Überlassungsdauer zu verlängern. Von der Interessengemeinschaft zum Arbeitgeberverband Die Mitgliederversammlung am 14. November in Kassel markiert einen Meilenstein in der iGZ- Geschichte. Die iGZ will sich in Zukunft nicht mehr nur vorrangig mit dem Thema VBG beschäftigen, sondern daneben alle berufspolitischen Fragen der Branche wie neue gesetzliche oder tarifliche Rahmenbedingungen behandeln und diesbezüglich zu einem kompetenten und anerkannten politischen Sprachrohr seiner Mitglieder werden. Mit nur einer Gegenstimme beschließen die Teilnehmer deshalb die Interessengemeinschaft in einen Verein mit dem Status eines ordentlichen Arbeitgeberverbandes umzubenennen. Aus der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen wird der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen. Die iGZ, von nun an „der“ iGZ, zählt zu diesem Zeitpunkt rund 240 Mitgliedsunternehmen. Vorfahrt für die Zeitarbeit: Als ordentlicher Arbeitgeberverband setzt sich der iGZ künftig für alle Belange der Zeitarbeit ein. Neuer Status – Neuer Vorstand Mit neuem Vorstand und neuer Verbandsassistentin in die Zukunft als Arbeitgeberverband: Johannes Schmidt, Dietmar Richter (1. Vorsitzender), Andreas Kroll, Anna Fabritius (Verbandsassistentin), Detlef Wahlich, Emil Frede. iGZ initiiert VBG-Arbeitskreis Prävention Durch ihre Mitgliedschaft in der VBG-Vertreterversammlung verfügt die iGZ über einen „kurzen Draht“ zur VBG-Geschäftsführung. So gelingt es ihr, für die Einrichtung eines Arbeitskreises „Prävention in der Zeitarbeit“ bestehend aus Vertretern der VBG, des iGZ und des BZA zu sorgen. Dieser hat das Ziel, Modelle für finanzielle Anreize in der Prävention zu schaffen. Er setzt sich unter anderem für ein aktualisiertes und praktikables Regelwerk für die Zeitarbeit und die Spezialisierung von VBG- Mitarbeitern auf das Thema Zeitarbeit ein. Olaf Scholz Andrea Nahles Bestand an Zeitarbeitnehmern insgesamt (ohne Berücksichtigung der Mischbetriebe): 233.153 Bestand an Zeitarbeitnehmern insgesamt (ohne Berücksichtigung der Mischbetriebe): 278.086 Aus dem 9. AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung (BT-Drs. 14/4220): „Die legale Arbeitnehmerüberlassung hat sich als Mittel für flexiblen Personaleinsatz auf dem Markt durchgesetzt.“ 6 7

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