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2017-09-27_iGZ-Ethik-Kodex

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ETHIK-KODEX 12 KONTAKT-

ETHIK-KODEX 12 KONTAKT- UND SCHLICHTUNGSSTELLE Prof. Franz Josef Düwell war bis 2011 Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, wo er dem 9. Senat vorstand. Er ist zudem Honorarprofessor für Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz. Holger Dahl ist Partner bei roland lukas KONFLIKTLÖSUNGEN. Zuvor war er u.a. Richter an verschiedenen Arbeitsgerichten und Leiter der Tarifkommission des iGZ. Torsten Oelmann ist Inhaber von Oelmann Consulting, einer Beratungsagentur für Zeitarbeit. Zuvor war er unter anderem Niederlassungsleiter der DIS AG und Abteilungsleiter bei Persona Service. Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen unterstreicht mit seinem Ethik-Kodex die Bedeutung der Einhaltung ethischer Regeln für die Zeitarbeit. Werden ethische Regeln von einem Mitglied des iGZ aus Sicht eines Mitarbeiters, eines Bewerbers, eines Kundenunternehmens oder einer Einrichtung verletzt, so kann von diesen die iGZ-Kontakt- und Schlichtungsstelle (KuSS) angesprochen werden. Die Kontaktstelle nimmt Anfragen, Beschwerden und Hinweise entgegen. Sie ist damit erster und zentraler Ansprechpartner für alle, die sich an die KuSS wenden. Sie bearbeitet die eingereichten Fälle nach folgenden Grundsätzen:

13 ETHIK-KODEX --Die Kontaktstelle nimmt alle Anfragen auf, dokumentiert diese und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. --Die Kontaktaufnahme wird bestätigt. --Die Kontaktstelle leistet keine Rechtsberatung. Handelt es sich nach Prüfung des Falles um eine reine Rechtsfrage, leitet die Kontaktstelle nach Absprache mit dem Fragesteller die Anfrage an die Geschäftsstelle des iGZ weiter. --Ist nach Prüfung durch die Kontaktstelle kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex feststellbar, wird der Fragesteller über dieses Ergebnis informiert. Sieht die Kontaktstelle nach Prüfung der Anfrage ethische Regeln des Ethik-Kodexes verletzt, leitet sie diese an die Schlichtungsstelle weiter. Die Mitarbeiter der Kontaktstelle werden vom Schlichterkollegium ausgewählt und eingesetzt. Die Mitarbeiter der Kontaktstelle unterliegen keinen Weisungen des Vorstandes oder der Geschäftsstelle des iGZ. Die Schlichtungsstelle setzt sich zusammen aus drei Personen. Es können weder Geschäftsführer noch Mitarbeiter aus iGZ-Mitgliedsunternehmen oder der iGZ-Geschäftsstelle zum Mitglied der Schlichtungsstelle berufen werden. Die Mitglieder der Schlichtungsstelle werden vom Vorstand benannt. Der Vorstand hat dabei insbesondere auf die Unabhängigkeit der Personen zu achten. Sie unterliegen keinen Weisungen des Verbandes und werden für drei Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung zum Mitglied der Schlichtungsstelle ist möglich. Die Schlichtungsstelle nimmt Sachverhalte auf und hört alle Beteiligten an. Sie kann die Beteiligten zu einem gemeinsamen Gespräch laden, wenn Aussichten auf eine gütliche Einigung bestehen. Im Detail hat die Schlichtungsstelle folgende Aufgaben: --Überwachung der Einhaltung des iGZ-Ethik-Kodexes --Verfolgung und Bewertung der gemeldeten Hinweise --Herbeiführung von einvernehmlichen Einigungen bei Unstimmigkeiten --Aussprechen von Empfehlungen, falls keine Einigung durch die Betroffenen möglich ist --Meldung an den iGZ-Vorstand bei groben Verstößen gegen den iGZ-Kodex --Dokumentation aller bearbeiteten Anfragen und Hinweise sowie der herbeigeführten Ergebnisse --Impulsgeber für die Fortentwicklung einer ethischen Zeitarbeit.

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